- Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstand des Regionalverbandes Borna war darauf gerichtet, die satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen.
- Durchführung von Schulungen und Anleitungen in Form von Stützpunkt - Beratungen im Verwaltungsbereich
- Arbeit des Vorstandes musste ohne den gewählten Vorsitzenden durch - geführt werden
- Durchführung von Stützpunktberatungen im Verwaltungsbereich, Stellungnahme zu Versicherungsfragen
- Durch zeitweiligen berufsbedingten Ausfall von 2 Vorstandsmitgliedern wurden Entscheidungen durch langwierige Diskussionen über geschäftliche
Probleme zu lange hinausgezögert
- Bei Beantragung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sind noch intensive Schulungen und Beratungen zum Vereins – und Kleingarten –
recht erforderlich
- Augenmerk soll auf die Arbeit mit der Jugend gerichtet werden, damit jüngere an die Arbeit im Verein herangeführt werden, da nur überwiegend
ältere dieses Ehrenamt bekleiden.
- Arbeitsgruppen sollen für den Verbandstag entsprechende Vorlagen vor – bereiten, Grund der Erkenntnisse aus der Arbeit des geschäftsführenden
Vorstandes sind zu überarbeiten (Satzungen, Geschäftsordnung, Finanzordnung)
- Teilnahme an zentralen Veranstaltungen des BDG und LSK, wie Verbandstag und Gesamtvorstandssitzungen - Auffassung und Meinung
wurde zum Ausdruck gebracht
- Schulungsveranstaltungen werden wahrgenommen, wo Erkenntnisse und Erfahrungen in den Vorstands -, Präsidiumssitzungen bzw.
Stützpunktberatungen weitergegeben werden.
- Überlegungen sind unseres Erachtens nach notwendig, zu den Rechtsschutz - Versicherungen, Gruppenunfall bzw. Dienstfahrtenkaskoversicherung
zum Schutz unser ehrenamtlich arbeitenden Vorstände in den Vereinen.
- Beratung zum Geschäftsbericht, um gleichzeitig Wege aufzuzeichnen, wie Arbeit des RV bis zum Verbandstag verbessert werden kann und welche
Änderungen als Beschlussfassung für den Verbandstag her – ausgearbeitet werden müssen
- Zur Bildung einer Fachberatergruppe waren von 36 geladenen Mitgliedern nur 13 anwesend = Man sollte deshalb nicht immer nur
mit dem Finger auf den RV zeigen, sondern auch den eigenen Anteil bewerten.
- Im Vordergrund stehen Angelegenheiten der Gemeinnützigkeit, wie wir sie in unseren Satzungen festgeschrieben haben und der wir als
Kleingärtner bei der Durchsetzung des Bundeskleingartengesetzes (BkleingG), unter dessen Schutz wir arbeiten, unser Tun ausrichten müssen.
Dies können wir nur schaffen, wenn wir all unsere Mitglieder auf die Geschlossenheit in der gemeinsamen kleingärtnerischen Tätigkeit ausrichten.
- Überarbeitung von vorhandenen Gartenordnungen in Vereinen und Rahmenordnungen des RV bzw. LSK, die in Abstimmung mit den
Kommunen, mit allen verbindlich gültigen Gesetzen in Übereinstimmung stehen müssen.
- Der Landesverband wird mit den Sächsischen Kleingärtnern im August in Borna ein Stammtischgespräch zum Problem der
Kleingartenordnungen durchführen.
- Durchführung von Stützpunktberatungen im Verwaltungsbereich
- Der Vorstand schlägt vor, dass auf Grund der Ergebnisse 1995 auch eine Anhebung des Beitrages für den RV notwendig wird, da der
LSK den Mitgliedsbeitrag um 1.00 DM/Mitglied von 3.00 DM auf 4.00 DM/Mitglied ab 01.01.1997 anhebt = müsste eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus versierten Vereinskassierern, vom RV unabhängig die Erforderlichkeit untersuchen
- soll beschlossen werden, den Verbandstag im November durchzuführen, dokumentieren wir damit, dass wir diesen in der vorhandenen
Form beibehalten wollen. Wir vertreten nicht die Auffassung, uns der staatlichen territorialen Gliederung anzupassen, da die Entfernung von
den Mitgliedsvereinen größer würde, wir würden uns gleichen Diskussionen, wie bei der Landeskreisbildung aussetzen. Um existent und
liquid zu bleiben, müssten wir die Geschäftsstelle reformieren.
- Aufgaben des RV liegen weiterhin im Sinne der Gemeinnützigkeit bei Schulungen, Anleitungen und Seminaren , zu Rechtsfragen und
Fachberatung und der Verantwortlichkeit für die Beantragung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, den Abschluss von Zwischenpacht-
Verträgen und dem Abschluss von Rahmenverträgen für die entsprechen - den Versicherungen.